Beseitigung von Wasserschäden

Bei großen, durch Wasser verursachte Schäden, wie z. B. bei Löschwasserbeseitigung, defekter Waschmaschine, Frost usw. ist die vollständige Beseitigung des Wassers nicht einfach.

Ist das Wasser erst einmal in Boden, Wände und Decken eingedrungen, hilft kein Heizen und Lüften mehr. Das Wasser tritt von selbst nicht wieder aus. Eine technische Trocknung wird notwendig – für unseren Trocknungsservice kein Problem!

Auch wenn keine Hohlräume bzw. Estrichdämmschichten betroffen sind, sondern nur Wände oder Decken, ist eine schnelle Austrocknung schon aus hygienischen Gründen zu empfehlen. Durch Wärme allein kann der Prozess nämlich nicht beschleunigt werden!

Wir haben für jeden Fall die richtige Lösung!

Estrich-Dämmschicht-Trocknung

Überdruckverfahren
Über Bodenöffnungen wird mittels Entfeuchtungsgeräten getrocknete Luft in die Dämmschicht eingeblasen, die mit Feuchtigkeit angereichert über die geöffneten Randfugen wieder in den geschlossenen Raum entweicht.

Vakuum-Verfahren
Die feuchte Luft wird über Bodenöffnungen mit Vakuum-Turbinen aus dem Hohlraum herausgesogen. Durch das Absaugen entsteht ein Vakuum, das sich aufgrund nachziehender, mit Entfeuchtungsgeräten getrockneter, Raumluft wieder ausgleicht.

Fugenkreuzverfahren

  • Die Öffnungen werden mit Spezialbohrern in das Fugenkreuz des Oberbelags eingefügt.
  • Das dient zur Erhaltung von Oberbelägen wie z. B. Fließen oder anderen Hartbelägen mit Verfugung.
  • Die Feuchtluft wird mit Mikrodüsen durch das Fugenkreuz mit Turbinen in die Dämmschicht geblasen.
  • Dieses Vefahren ermöglicht die weitere Nutzung der betroffenen Räume.

Fugendüsenverfahren

Bei fugenlos verlegten Parkett-, Stein- oder Marmorbelägen ist eine Fugenkreuz-Trocknung nicht möglich.

  • Anbringung von Spezialdüsen auf der freigelegten Bewegungsfuge oder in den Randstreifen.
  • Nach Abdichtung aller Randfugen (Ausnahme: die der gegenüberliegenden Seite) entsteht auch hier ein kontinuierlicher Austrocknungskreislauf.
  • Die hochwertigen Oberbeläge werden erhalten.
  • Das Auslagern der Möbel ist nicht notwendig.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne!